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Rund um Zeitarbeit

Um Zeitarbeit ranken sich zahlreiche Mythen. Hier finden sich die grundlegenden Informationen zu dem Thema, um mit diesen Vorurteilen aufzuräumen.

 

Zeitarbeit – Was ist das?

Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Personalleasing – Zeitarbeit hat viele Namen. Gemeint ist jedoch immer das Gleiche: Die temporäre Überlassung der eigenen Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen, in dem diese ihre Arbeitsleistung erbringen. Somit sind drei Parteien beteiligt: Der (Leih-)Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, der zugleich Verleiher ist, und dessen Kunden, das entleihende Unternehmen. Zwischen diesen Parteien gibt es verschiedene Rechte und Pflichten, die zu erbringen sind.

Rechtsbeziehungen bei der Zeitarbeit

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht ein Arbeitsvertrag. Die beiden Unternehmen schließen hingegen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab.

Der Arbeitnehmer ist in erster Linie dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Dafür erhält er im Gegenzug eine Vergütung vom Arbeitgeber. Auch ansonsten hat er die gleichen Rechte und Pflichten wie ein regulärer Arbeitnehmer. Die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten beziehen sich auch auf den Arbeitseinsatz beim Entleiher.

Der Verleiher tritt gegenüber dem Arbeitnehmer als regulärer Arbeitgeber auf, sowohl mit den entsprechenden Rechten als auch den Pflichten. Gegenüber dem Entleiher ist der Verleiher verpflichtet, die Arbeitnehmerüberlassung als Leistung zu erbringen.

Der Entleiher schuldet dem Verleiher die vereinbarte Vergütung für das Erbringen der Arbeitnehmerüberlassung. Gegenüber dem Arbeitnehmer hat der Entleiher ein Direktionsrecht. Das heißt, er kann über Art und Ausführung der Arbeitsleitung bestimmen. Dafür hat er auch eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer und weitere Nebenpflichten (z. B. Informationspflicht, Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten).

Da die Rechtsbeziehungen äußerst komplex sind, haben wir die relevanten Gesetze und Tarife zusammengestellt.

Die Entwicklung der Zeitarbeit

Der Ursprung der Zeitarbeit in Deutschland findet sich in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts. Erst nach Ende des 2. Weltkriegs entwickelte sich jedoch die Zeitarbeit, die wir heute kennen. Ab 1972 wurde eine Vielzahl von Gesetzen und Gesetzesänderungen beschlossen, die die Arbeitnehmerüberlassung rechtlich regeln. Auf diesen baut die Arbeit der Personaldienstleister wie POWER auf. Nahezu jedes Jahr ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund ist die Arbeitnehmerüberlassung eine sehr dynamische Branche.

Warum Zeitarbeit?

Doch warum wird Zeitarbeit überhaupt benötigt? Die Arbeitnehmerüberlassung bietet diverse Vorteile, weswegen sie ein beliebtes Arbeitsmodell ist.

Unternehmen, die kurzfristig Personalengpässe haben, können diese mithilfe von Zeitarbeit überbrücken, ohne sich langfristig zu binden. Zudem besteht die Möglichkeit, Arbeitnehmer erst einmal „auszuprobieren“ und diese bei guter Arbeitsleistung und Passung zum Unternehmen zu übernehmen.

Arbeitnehmern erleichtert die Zeitarbeit den Einstieg in den Beruf, sei es nach der Ausbildung oder z. B. nach Ende der Elternzeit. Die Arbeitnehmer können Berufserfahrung sammeln und werden so attraktiver für Unternehmen. Auch können sie verschiedene Unternehmen und Jobs testen und so herausfinden, welche Arbeit ihnen am meisten Spaß macht. Wenn Job und Unternehmen passen, besteht zudem häufig die Chance auf eine Übernahme beim Entleiher. So kann der Traumjob ganz nebenbei gefunden werden.

 

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